Auf dieser Seite informieren wir Sie ausführlich über die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3.
Sie finden Informationen zu folgenden Bereichen:
Welche Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?
Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?
1. Welche elektrischen Betriebsmittel müssen geprüft werden?
Laut §2 (1) der DGUV Vorschrift 3 sind „elektrische Betriebsmittel im Sinne der Unfallverhütungsvorschrift alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z.B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z.B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen.“
Gewöhnlich wird in folgende drei Kategorien unterteilt:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel (nähere Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite)
Ortsfeste, elektrische Betriebsmittel
Elektrische Anlagen
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel:
Unter ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel fallen elektrische Geräte, die sich leicht an einen anderen Platz bringen lassen. Etwas vereinfacht gesagt sind alle elektrischen Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind und ein Gewicht kleiner 23 kg besitzen, ein ortsveränderliches Betriebsmittel.
Beispiele für ortsveränderliche Betriebsmittel sind:
Büro-Geräte: Computer, Monitore, Drucker, Stehleuchten
Elektrische Werkzeuge & Maschinen: Bohrmaschinen, Stichsägen, Kabeltrommeln
Haushaltsgeräte: Staubsauger, Kaffeemaschinen, Wasserkocher
2. Wie wird die Prüfung ortsveränderlicher Geräte durchgeführt?
Alle Betriebsmittel werden einer Einzelprüfung unterzogen. Die Prüfung umfasst folgende drei Schritte, die auch in den DIN VDE-Bestimmungen festgehalten sind:
Besichtigen: Sichtprüfung auf Beschädigungen oder unsachgemäße Verwendung
Erproben: Funktionsprüfung
Messen: Durchführung der vorgeschriebenen Messungen
Für die elektrische Überprüfung werden kalibrierte Messgeräte verwendet, die u.a folgende Messungen durchführen:
Schutzleiterwiderstand
Isolationswiderstand
Schutzleiterstrom
Berührungsstrom
Ersatzableitstrom (alternativ)
In §2 (2) schreibt die DGUV Vorschrift 3 vor, nach welchen Regeln die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel zu erfolgen hat: „Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat.“
Für die ortsveränderlichen Betriebsmittel entspricht dies der VDE 0701-0702.
3. Wie oft müssen ortsveränderliche Betriebsmittel geprüft werden?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung vor der Wiederinbetriebnahme durch eine befähigte Person zu prüfen. Anhand einer Gefährdungsbeurteilung sind die Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen festzulegen. Die DGUV V3 gibt als Richtwert eine Prüffrist von 6 Monaten vor (auf Baustellen 3 Monate), wobei diese verlängert werden kann, wenn bei den Prüfungen eine Fehlerquote < 2 % erreicht wird.
Als Maximal-Richtwerte gibt die DGUV V3 vor:
1 Jahr in Fertigungsstätten, Werkstätten, auf Baustellen oder unter ähnlichen Bedingungen
2 Jahre in Büros oder unter ähnlichen Bedingungen
Die Gefährdungsbeurteilung muss diese Richtwerte nicht übernehmen. Sie sind in der Regel jedoch ein guter Ausgangspunkt.
Laut Betriebssicherheitsverordnung hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Die Konsequenzen einer fehlenden Überprüfung sind im Schadensfall gravierend.
4. Wer darf ortsveränderliche Betriebsmittel prüfen?
Die Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel muss von Elektrofachkräften (EFK) durchgeführt werden. Bei Verwendung geeigneter Mess- und Prüfgeräte können auch elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) die Prüfungen unter Aufsicht einer EFK durchführen.
5. Prüfung durch unseren Prüfservice
Besteht ein Betriebsmittel die Prüfung, erhält es eine Prüfplakette, mit dem nächsten Prüfdatum und einem Barcode. Nach Auftragsabschluss erhält das Unternehmen für jedes Betriebsmittel ein gerichtsfestes Prüfprotokoll bzw. ein Fehlerprotokoll für defekte Betriebsmittel.
Lassen Sie Ihre ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel schnell, sicher und unkompliziert durch den unseren Prüfservice überprüfen.
Freuen Sie sich auf:
– Eine kompetente telefonische Beratung bzw. ein persönliches Gespräch vor Ort
– Ein erprobtes Prüfkonzept, dass sich auf Ihre Anforderungen maßschneidern lässt
– Freundliches Fachpersonal, das die vorgeschriebenen Prüfungen gewissenhaft durchführt
– Die Kennzeichnung der Betriebsmittel mit einer langlebigen Prüfplakette
– Eine gerichtsfeste Dokumentation bzw. ein Fehlerprotokoll
Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne auch mit folgenden Dienstleistungen:
Gefährdungsbeurteilungen gemäß TRBS 1111 erstellen
Inventarisierung der Betriebsmittel
Reparaturen vor Ort
Austausch von Ersatzteilen
Sie wünschen ein individuelles Angebot oder haben offene Fragen?
Nehmen Sie über das nachfolgende Formular mit uns Kontakt auf oder rufen Sie uns an.
Wir unterstützen Sie gerne!